Handwerkerleistungen & die Steuer

I Ein gutes Dach schützt sogar vor Steuern: Dachdeckerleistungen beim Finanzamt geltend machen..

Noch immer wissen viele Hausbesitzer nicht, dass sie Dachdecker- und andere Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen und einen Steuerabzug erhalten können. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was Ihnen zusteht und was Sie beachten müssen:

  • Steuerlich anerkannt werden nur privat in Auftrag gegebene Handwerkerleistungen für Immobilien
    (Haus, Wohnung, Ferienimmobilie), die Sie selbst bewohnen bzw. nutzen.

  • Die Arbeiten müssen von einem selbstständigen Unternehmen ausgeführt worden sein.
    Eigenleistungen wirken nicht steuermindernd.

  • Die steuerliche Förderung erstreckt sich auf alle Instandhaltungs- und Instandsetzungs-,
    Renovierungs- und Verschönerungsarbeiten. Zum Beispiel Dachgeschossausbau, Einbau von
    Gauben und Dachflächenfenstern, Neueindeckung, Anlage eines Gründachs, Fassadenarbeiten,
    Balkonsanierung, Überdachung des Eingangs, Dachrinnenreinigung.

  • Absetzbar sind nur Arbeitslöhne sowie eventuelle Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material.
    Achten Sie deshalb darauf, dass die Arbeitskosten in der Rechnung separat ausgewiesen sind.

  • Die Rechnung muss per Überweisung beglichen worden sein, das müssen Sie entsprechend nachweisen
    (Überweisungsbeleg oder Kontoauszug). Barzahlungsquittungen werden nicht akzeptiert.

  • Abzugsfähig sind 20 Prozent der Kosten von bis zu 6.000 Euro für Handwerker-Arbeitsleistungen
    jährlich. Das reduziert Ihre Einkommensteuer um bis zu 1.200 Euro.

  • Sie dürfen diese Steuerabzüge jedes Jahr geltend machen. Es kann sich also lohnen, Arbeiten
    aufzuteilen. Wir planen das mit Ihnen und beraten Sie gern.